Staatlich anerkannte Verbundberatung

 


Als 1-Mann-Betrieb berät der Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e.V. (EHB) zu mehrjährigen Sonderkulturen, die hinsichtlich der Anbauform, dem Absatz, den rechtlichen Bedingungen sowie dem sonstigen Rahmen sehr speziell und außergewöhnlich sind. Die betreuten Unternehmen sind fernab der großen Anbaugebiete in Europa, befinden sich in Bayern über den ganzen Freistaat verteilt in einer Streulage. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist der EHB seit 2020 anerkannter Verbundpartner gemäß Art. 9 BayAgrarWiG. Für die von ihm angebotenen produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen gewährt der Freistaat Bayern eine Zuwendung. Die Förderhöhe ist gedeckelt und ergibt sich anhand der nachzuweisenden Beratungsstunden.

Der EHB selbst kommt nicht in die Gunst staatlicher Finanzhilfen, die er zur Deckung seiner Kosten verwenden könnte. Vielmehr erhalten die Zuwendung endbegünstigte Inhaber kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe (KMU-Betriebe) in Form von verbilligt abgerechneten Beratungsleistungen, die Baumschulen vor Maßnahmenbeginn beim EHB in Form eines vom Staat vorgegebenen Beihilfeformulares beantragen können. Somit reicht der EHB die empfangenen Fördermittel zu 100 % an die Begünstigten durch. Die zur Abdeckung des tatsächlichen Aufwandes über die Pauschalen hinaus benötigten Mittel werden aus Eigenmitteln und Einnahmen des EHB aufgebracht.

Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit, die Optimierung der Prozess- und Produktqualität, die Beschleunigung des Wissenstransfers in die Praxis sowie die Unterstützung der Baumschulen bei der Erfüllung der gesellschaftlichen Anforderungen.

Die durch den EHB angebotene Beratung ist neutral, unabhängig und erfolgt wo möglich im Verbund mit der staatlichen Stellen im Rahmen eines Verbundberatungsvertrages mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Fachliche Feststellungen und Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit, die für die Beratung von allgemeinem Interesse sind, werden der Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zur Verfügung gestellt. Bei der Zusammenarbeit und den gegenseitigen Absprachen zwischen den staatlichen Stellen in Bayern und dem EHB wird Wert darauf gelegt, Doppelarbeiten zu vermeiden. Darüber hinaus tauscht sich der EHB mit Kolleg(inn)en und Experten anderer Bundesländer sowie im Ausland aus und bewirkt so einen überregionalen Erfahrungsaustausch. Damit bleibt er kontinuierlich auf dem neuesten Stand. Entsprechend der geforderten Anerkennungsvoraussetzung verfügt der Beratungsleiter des EHB über einen Hochschulabschluss sowie Führungserfahrung. Seine langjährige Berufserfahrung und seine überdurchschnittliche Qualifikation konnte er nutzen, um sowohl den Verein als auch die betreuten Betriebe nicht nur fachlich voranzubringen, sondern eigenständig auch durch Krisen zu führen.

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